Instandhaltung

Um für Brandschutzanlagen einen störungsfreien, sicheren und nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten, sind Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unerlässlich. Diese Arbeiten erhalten besonders dort einen höheren Stellenwert, wo ein Anlagenversagen Menschenleben gefährden könnte. Für die Betreiber gelten daher eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Normen.

Auszugsweise genannt sind:

  • DIN 31051
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb
  • DGUV Regel 105-001 Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen
  • VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
  • VdS 3518 Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen

Wir als d & d Brandschutzsysteme GmbH erarbeiten für jeden Kunden Wartungskonzepte, die auf seine Wünsche und Notwendigkeiten abgestimmt sind. Unser qualifiziertes Wartungspersonal ist spezialisiert und auf die Montage und Instandhaltung von Brandschutzanlagen geschult. Wartungsverträge stellen sicher, dass die notwendigen Leistungen termingerecht und zuverlässig erbracht werden.

Die Terminverfolgung und das frühzeitige Erinnern für anstehende Termine übernimmt unsere Fachabteilung. Sollte es zu unerwarteten Anlagenstörungen kommen, steht unser Wartungsdienst schnellstmöglich zur Verfügung!

Dies gilt auch für Störungen außerhalb der normalen Dienstzeiten. Zu diesem Zweck existiert ein 24h-Notdienst, der auch an Wochenenden bereit steht.